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   BayObLG, 27.04.1995 - 2Z BR 5/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,5912
BayObLG, 27.04.1995 - 2Z BR 5/95 (https://dejure.org/1995,5912)
BayObLG, Entscheidung vom 27.04.1995 - 2Z BR 5/95 (https://dejure.org/1995,5912)
BayObLG, Entscheidung vom 27. April 1995 - 2Z BR 5/95 (https://dejure.org/1995,5912)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 883; GBO § 22; ZPO §§ 322, 325
    Bindungswirkung eines Urteils bezüglich Löschbarkeit aufgrund Unrichtigkeitsnachweises für das Grundbuchamt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • DNotZ 1996, 30
  • Rpfleger 1995, 406
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 17.02.2023 - V ZR 22/22

    Präjudizielle Bedeutung der rechtskräftigen Entscheidung betreffend die

    Das Grundbuchamt könnte nicht das Bestehen des durch die Vormerkung gesicherten Anspruchs bejahen, wenn es sich damit in Widerspruch zu der Rechtskraftwirkung des im Zivilprozess erlassenen Urteils stellte (BayObLG, DNotZ 1996, 30, 31).
  • KG, 19.05.2009 - 1 W 172/07

    Löschung der durch Befriedigung des Hypothekengläubigers entstandenen

    Das Urteil, das eine positive Feststellungsklage als unbegründet abweist, stellt das Nichtbestehen des Rechtsverhältnisses (§ 256 ZPO) mit Rechtskraftwirkung fest; dabei ist aus Entscheidungsformel und -gründen zu entnehmen, welches Rechtsverhältnis rechtskraftfähig verneint wird und in welchem Umfang (BayObLG Rpfleger 1995, 406 m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 10.03.2016 - 20 W 70/15

    Gestreckte Begründung von Sondernutzungsrechten

    Demnach wäre das Bestehen der streitgegenständlichen Sondernutzungsrechte zwischen dem Antragsteller und den übrigen Miteigentümern durch eine rechtskräftige Abweisung der negativen Feststellungklage auch für die Gerichte der freiwilligen Gerichtsbarkeit bindend festgestellt (BayObLG Rpfleger 1995, 406; Demharter: GBO, 29. Aufl., § 22, Rdnr. 37; Bauer/von Oefel/ Kohler: GBO, 3. Aufl., § 22 Rdnr. 172).
  • BayObLG, 17.07.1997 - 2Z BR 9/97

    Zulässige Beschränkung der weiteren Beschwerde auf die Kosten nach

    Das gleiche gilt entsprechend, wenn der gesicherte Anspruch endgültig erloschen ist (vgl. BGH aaO; BayObLG DNotZ 1989, 363; BayObLG MittBayNot 1995, 290/291; Palandt/Bassenge Rn. 4, Staudinger/Gursky BGB 13. Aufl. Rn. 9, jeweils zu § 886).
  • OLG München, 23.09.2008 - 34 Wx 25/08

    Grundbuchberichtigung: Voraussetzungen einer Berichtigung hinsichtlich eines

    Ebenso wenig ergeben die in den beigezogenen Akten des Feststellungsverfahrens befindlichen Urkunden einen Nachweis des beanspruchten Rechts, ohne dass es noch darauf ankäme, inwieweit das Grundbuchamt an das Feststellungsurteil eines Zivilgerichts gebunden ist (dazu etwa BayObLG Rpfleger 1995, 406; BayObLG NJW-RR 1988, 547; OLG Zweibrücken OLGZ 1984, 385).
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